EuGH kippt Kündigungsfristen
Junge Mitarbeiter sind im Falle einer Kündigung von jetzt an besser gestellt als bisher: Im deutschen Arbeitsrecht müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen zu ihren Gunsten geändert werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat entschieden, dass die aktuelle Regelung gegen EU-Recht verstößt, weil Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr darin derzeit nicht berücksichtigt werden.
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